In einer Vorsorgevollmacht geben Sie Ihrer Vertrauensperson vorsorglich eine Vollmacht. In dieser Vollmacht übergeben Sie sinnbildlich alle Macht über Ihren Körper, Geist und materiellen Dinge Ihrem ausgesuchten Bevollmächtigten. Dieser soll dann an Ihrer Stelle für Sie, in Ihrem Sinne entscheiden.