Häufige Fragen zur Patientenvollmacht | Drucken |

Für den "Ernstfall" Vorsorgen? Was ist damit gemeint?

 
Damit ist gemeint, dass man in Zeiten in denen man noch bei vollem Bewußtsein ist und Einwilligungsfähigkeit
besitzt Entscheidungen für die Zeiten trifft, in denen man aus welchen Gründen auch immer nicht mehr selbst
entscheiden kann.
 
 


Was ist ein "Ernstfall"?

 
Ein "Ernstfall" oder "Ereignisfall" beschreibt ein plötzliches, unvorhergesehenes Ereignis, welches mit dauerhaften
irreparablen Bewußtseinsverlust einhergeht. Hierzu gehören zum Beispiel: ein Schlaganfall, ein Herzinfarkt, Bewußtseinsverlust
bei Demenz, schwere Verletzungen durch Unfall etc.
 

Patientenvollmacht, was ist das?

 
Diesen Begriff gibt es seit 2009. Streng genommen ist er eine Wortschöpfung aus Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Es ist sinnvoll beide Dokumente immer zusammen zu erstellen. Denn der Bevollmächtigte, also die Vertrauensperson des oder
der Verfügenden sollte dessen Willen, der in der Patientenverfügung fest verankert ist, unbedingt kennen und umsetzen.
Und das ist eben nur möglich, wenn man beide Dokumente immer im Kontext betrachtet.
 
 

Was passiert im "Ernstfall", wenn ich nicht mit einer Patientenvollmacht vorsorge?


Wenn keine Patientenvollmacht vorgelegt werden kann, dann wird im "Ernstfall" ein Betreuer bestellt. Der Betreuer entscheidet
dann im Folgenden alles was für den Patienten erforderlich ist. Der Betreuer erledigt die Finanz- und Bankgeschäfte, erledigt
den Schriftverkehr, besorgt falls erforderlich ist einen Pflegeplatz oder löst Teefonverträge oder auch den Mietvertrag auf.
Dies kann unter Umständen sehr teuer werden.
 

Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenvollmacht?

 
Eine Patientenvollmacht ist eine Begriffsschöpfung aus "Patientenverfügung" und "Vorsorgevollmacht". In einer Patientenvollmacht wurden die Imhalte beider Dokumente zusammengefügt. Dies ist sehr sinnvoll, denn es ist wichtig, dass Ihr Bevollmächtigter oder Ihre Bevollmächtigte auch den Inhalt Ihrer Patientenverfügung kennt. Denn nur wenn er diesen kennt, kann er diesen bei der Umsetzung auch beachten. 
 
 

Wann ist eine Patientenvollmacht gültig?

 
Eine Patientenvollmacht muss im Original schriftlich, detailiert vorliegen. Der Verfasser muss volljährig, im Vollbesitz seine Einwilligungsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit sein. Eine Beglaubigung oder notarielle Beurkundung ist nicht zwingend erforderlich. Hilfreich ist es, wenn der Hausarzt und oder noch ein bis zwei Zeugen den dargelegten Willen schriftlich bezeugen.
 
 

Wann brauche ich eine Patientenvollmacht?

 
Eine Patientenvollmacht wird benötigt, um bei Banken, Ämtern, Wohnungseigentümern, Post u.s.w. eine Legitimation vorlegen zu können, dass man bevollmächtigt ist. Das Wortspiel -  Vollmacht = volle Macht - beschreibt ausgezeichnet den Inhalt.
 

Wann wird eine Betreuung im Rechtssinn eingerichtet?

 
Eine Betreuung im Rechtssinn kann vermieden werden, wenn es einen Bevollmächtigten gibt. Der Bevollmächtigte entscheidet als Vertrauensperson im Sinne des des Patienten. Gibt es keinen Bevollmächtigten, müssen trotzdem die gleichen Entscheidungen getroffen werden. Das dürfen Ärzte und sonstige Personen nicht. Der Gesetzgeber bestellt dafür einen Betreuer im Rechtssinne.
 

Wie oder woher bekomme ich eine Patientenvollmacht?

 
Eine detailierte Patientenvollmacht erhalten Sie auf der Webseite von Patientenvollmacht24.de.
 
 

Wieviel kostet eine Patientenvollmacht?

 
Die Patientenvollmacht ist Bestandteil des Komplettpaketes von Patientenvollmacht24.de.
 
 

Reicht eine Patientenverfügung wirklich aus?

 
Eine Patientenverfügung ist eine Handlungsanweisung an die behandelnden Ärzte. Für diese Zeit im Krankenhaus reicht die Patientenverfügung aus. Aber für die Zeit danach, nach dem Krankenhaus, müssen Entscheidungen getroffen werden und die Patientenverfügung deckt diese Zeit nicht ab.