Häufige Fragen zur Betreuungsverfügung | Drucken |

Für den "Ernstfall" Vorsorgen? Was ist damit gemeint?

 
Damit ist gemeint, dass man in Zeiten in denen man noch bei vollem Bewußtsein ist und Einwilligungsfähigkeit
besitzt Entscheidungen für die Zeiten trifft, in denen man aus welchen Gründen auch immer nicht mehr selbst
entscheiden kann.
 
 


Was ist ein "Ernstfall"?

 
Ein "Ernstfall" oder "Ereignisfall" beschreibt ein plötzliches, unvorhergesehenes Ereignis, welches mit dauerhaften
irreparablen Bewußtseinsverlust einhergeht. Hierzu gehören zum Beispiel: ein Schlaganfall, ein Herzinfarkt, Bewußtseinsverlust
bei Demenz, schwere Verletzungen durch Unfall etc.
 

Kann ich denn jeden zu meinem Bevollmächtigten machen?

 
Im Prinzip könnten Sie jeden zu Ihrem Bevollmächtigten erklären. Aber eins dürfen Sie nicht vergessen. Der Bevollmächtigte
muss in vollem Umfang ihr Vertrauen geneißen und ebenso dieser Verantwortung gerecht werden und zustimmen. Er hat schriftlich zu erklären, dass er diese Verantwortung für Sie übernimmt und in Ihrem Interesse umsetzt.
Sie sollten sich also nicht irgend jemanden suchen, sie sollten sich Ihre Vertrauensperson auswählen, bei der Sie selbst sicher sind, dass sie diese Bürde in vollem Umfang gerecht wird, also auch körperlich und seelisch in der Lage ist diese durchzustehen.
 

Was kann geschehen, wenn ich keine Patientenverfügung habe?

 
Ohne Patientenverfügung kann es geschehen, dass der Willen und die Wünsche des Patienten im Ereignisfall nicht berücksichtigt werden können.
In diesen Fällen wird ärztlicherseits alles unternommen, um Leben zu erhalten. In letzter Konsequenz wird eine Betreuung eingeleitet.
 
 

Wann wird eine Betreuung im Rechtssinn eingerichtet?

 
Eine Betreuung im Rechtssinn kann vermieden werden, wenn es einen Bevollmächtigten gibt. Der Bevollmächtigte entscheidet als Vertrauensperson im Sinne des des Patienten. Gibt es keinen Bevollmächtigten, müssen trotzdem die gleichen Entscheidungen getroffen werden. Das dürfen Ärzte und sonstige Personen nicht. Der Gesetzgeber bestellt dafür einen Betreuer im Rechtssinne.
 
 

Was ist eine Betreuungsverfügung?

 
Mit einer Betreuungsverfügung legt der Verfügende in Zeiten der vollen Einwilligungsfähigkeit fest, wer und wer nicht für ihn bei Verlust seiner Einwilligungsfähigkeit als Betreuer bestellt werden soll.
 
Was ist, wenn ich keine Betreuungsverfügung habe?
 
In den Fällen bei denen keine Betreuungsverfügung vorliegt übernimmt die Bestellung eines Betreuers das Amtsgericht - Betreuungsgericht.
 
 

Wer bestimmt, wer mein Betreuer wird?

 
Mit Betreuungsverfügung bestimmen Sie selbst die Person bestimmen, die später Ihre Betrueung übernimmt. Ein Amtsrichter ist an diese Festlegung gebunden, und kann diese nicht ohne einen Grund ablehnen. Liegt keine Betreuungsverfügung vor bestimmt der Amtsrichter die Person (Betreuung im Rechtssinne).
 
 

Wie kann ich eine Betreuung im Rechtssinne vermeiden?

 
Erstellen Sie rechtzeitig im Vollbesitz Ihrer Einwilligungsfähigkeit eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung. So haben Sie eine Vertrauensperson als Bevollmächtigten. Und wenn diese nicht verfügbar ist, werden ihnen zugewandte Personen als Betreuer bestellt.
 
 

Wie oder woher bekomme ich eine Betreuungsverfügung?

 
Eine Betreuungsverfügung ist Bestandteil des Komplettpaketes von Patientenvollmacht24.de.
 
 

Wieviel kostet eine Betreuungsverfügung?

 
Es gibt sicherlich Webseiten, auf denen bekommen Sie eine Betreuungsverfügung unentgeltlich. Aber keine Webseite kann Ihnen die Leistung der ständigen Verfügbarkeit gewähren. Eine Betreuungsverfügung muss im Original vorgelegt werden, um wirksam zu sein. Diese Leistung kann Ihnen nur Patentenvollmacht24.de bieten.