Häufige Fragen zur Vollmacht | Drucken |

Für den "Ernstfall" Vorsorgen? Was ist damit gemeint?

 
Damit ist gemeint, dass man in Zeiten in denen man noch bei vollem Bewußtsein ist und Einwilligungsfähigkeit besitzt Entscheidungen für die Zeiten trifft, in denen man aus welchen Gründen auch immer nicht mehr selbst entscheiden kann.


Folgende Szenarien veranschaulichen warum Vorsorgen!


Was ist ein "Ernstfall"?

 
Ein "Ernstfall" oder "Ereignisfall" beschreibt ein plötzliches, unvorhergesehenes Ereignis, welches mit dauerhaften irreparablen Bewußtseinsverlust einhergeht. Hierzu gehören zum Beispiel: ein Schlaganfall, ein Herzinfarkt, Bewußtseinsverlust bei Demenz, schwere Verletzungen durch Unfall etc.
 
Folgende Szenarien veranschaulichen den Ernstfall

Was passiert im "Ernstfall", wenn ich nicht mit einer Patientenvollmacht vorsorge?


Wenn keine Patientenvollmacht vorgelegt werden kann, dann wird im "Ernstfall" ein Betreuer bestellt. Der Betreuer entscheidet dann im Folgenden alles was für den Patienten erforderlich ist. Der Betreuer erledigt die Finanz- und Bankgeschäfte, erledigt den Schriftverkehr, besorgt falls erforderlich ist einen Pflegeplatz oder löst Telefonverträge oder auch den Mietvertrag auf. Dies kann unter Umständen sehr teuer werden.
 

Ich habe doch ein Patiententestament/Patientenverfügung, warum brauche ich noch eine Vorsorgevollmacht?

 
Die Patientenverfügung kann man am besten als Handlungsanweisung an Ärzte und Pfleger beschreiben für den Fall der völligen Entscheidungsunfähigkeit in bestimmten, klar definierten Situationen beschreiben. Dies ist bereits sehr gut  und wichtig, aber wer entscheidet in der Zeit der Einwillungsunwilligkeit. Also so ganz praktische Dinge wie Bankkonten auflösen, Telefonvertrag kündigen, Wohnung auflösen, Mietvertrag kündigen und dies und das. Wenn es keine Vertrauensperson mit einer Vorsorgevollmacht gäbe, dann müßte beim Amtsgericht ein Betreuer bestellt werden. Dann würde dieser kostenpflichtig die Aufgaben des Bevollmächtigten ausüben.

 

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

 
In einer Vorsorgevollmacht geben Sie Ihrer Vertrauensperson vorsorglich eine Vollmacht. In dieser Vollmacht übergeben Sie sinnbildlich alle Macht über Ihren Körper, Geist und materiellen Dinge Ihrem ausgesuchten Bevollmächtigten. Dieser soll dann an Ihrer Stelle für Sie, in Ihrem Sinne entscheiden.
 
 

Wann brauche ich eine Vorsorgevollmacht?

 
Eine Vorsorgevollmacht brauchen Sie, wenn jemand für Sie entscheiden dürfen soll, ohne dass Sie direkt dabei sind. Zum Bewispiel sind Sie so schwer krank, dass Sie nach dem Krankenhaus nicht mehr in Ihrer Wohnung zurückkehren können. Dann brauchen Sie jemand, der für Sie die Wohnung kündigt, das Telefon abmeldet, Sie in einem Heim anmeldet, die Zeitung umbestellt etc. - Dieser Jemand ist Ihr vorsorglich beauftragter Bevollmächtigter.
 
 

Kann ich denn jeden zu meinem Bevollmächtigten machen?

 
Im Prinzip könnten Sie jeden zu Ihrem Bevollmächtigten erklären. Aber eins dürfen Sie nicht vergessen. Der Bevollmächtigte muss in vollem Umfang ihr Vertrauen geneißen und ebenso dieser Verantwortung gerecht werden und zustimmen. Er hat schriftlich zu erklären, dass er diese Verantwortung für Sie übernimmt und in Ihrem Interesse umsetzt. Sie sollten sich also nicht irgend jemanden suchen, sie sollten sich Ihre Vertrauensperson auswählen, bei der Sie selbst sicher sind, dass sie diese Bürde in vollem Umfang gerecht wird, also auch körperlich und seelisch in der Lage ist diese durchzustehen.
 
 

Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenvollmacht?

 
Eine Patientenvollmacht ist eine Begriffsschöpfung aus "Patientenverfügung" und "Vorsorgevollmacht". In einer Patientenvollmacht wurden die Imhalte beider Dokumente zusammengefügt. Dies ist sehr sinnvoll, denn es ist wichtig, dass Ihr Bevollmächtigter oder Ihre Bevollmächtigte auch den Inhalt Ihrer Patientenverfügung kennt. Denn nur wenn er diesen kennt, kann er diesen bei der Umsetzung auch beachten. 
 
 

Wann ist eine Patientenvollmacht gültig?

 
Eine Patientenvollmacht muss im Original schriftlich, detailiert vorliegen. Der Verfasser muss volljährig, im Vollbesitz seine Einwilligungsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit sein. Eine Beglaubigung oder notarielle Beurkundung ist nicht zwingend erforderlich. Hilfreich ist es, wenn der Hausarzt und oder noch ein bis zwei Zeugen den dargelegten Willen schriftlich bezeugen.
 
 

Wann brauche ich eine Patientenvollmacht?

 
Eine Patientenvollmacht wird benötigt, um bei Banken, Ämtern, Wohnungseigentümern, Post u.s.w. eine Legitimation vorlegen zu können, dass man bevollmächtigt ist. Das Wortspiel -  Vollmacht = volle Macht - beschreibt ausgezeichnet den Inhalt.
 
 

Was geschieht, wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe?

 
In diesem Fall leiten Kliniken eine Betreuung im Rechtssinne ein. Gibt es eine Betreuungsverfügung wird diese in der Regel von den Behörden bei Eignung der Person umgesetzt. Das Problem ist einfach die Dauer der Prüfung. Machmal geht es schnell, manchmal dauert es aber auch 1 bis 2 Wochen oder länger.

 

Wer bestimmt, wer mein Betreuer wird?

 
Mit Betreuungsverfügung bestimmen Sie selbst die Person bestimmen, die später Ihre Betreuung übernimmt. Ein Amtsrichter ist an diese Festlegung gebunden, und kann diese nicht ohne einen Grund ablehnen. Liegt keine Betreuungsverfügung vor bestimmt der Amtsrichter die Person (Betreuung im Rechtssinne).
 
 

Wie kann ich eine Betreuung im Rechtssinne vermeiden?

 
Erstellen Sie rechtzeitig im Vollbesitz Ihrer Einwilligungsfähigkeit eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung. So haben Sie eine Vertrauensperson als Bevollmächtigten. Und wenn diese nicht verfügbar ist, werden ihnen zugewandte Personen als Betreuer bestellt.