Brauche ich unbedingt eine Patientenverfügung, was sollte ich bedenken? | Drucken |

Haben Sie Ihre Wünsche in einer Patientenverfügung nicht niedergelegt, muss bei der Frage, ob lebensverlängernde Maßnahmen unterlassen oder beendet werden, das Vormundschaftsgericht entscheiden. Das Vormundschaftsgericht versucht dann, Ihren mutmaßlichen Willen festzustellen.

Wenn Sie überlegen, ob Sie eine Patientenverfügung erstellen wollen oder nicht, empfiehlt es sich zunächst darüber nachzudenken, was Ihnen im Zusammenhang mit Krankheit,Leiden und Tod wichtig ist, wovor Sie Angst haben und was Sie sicher hoffen. Manche Menschen haben Angst,dass vielleicht nicht mehr alles medizinisch Mögliche für sie getan werden könnte, wenn sie alt oder schwer krank sind. Andere befürchten, dass man sie in solchen Situationen unter Aufbieten aller technischen Möglichkeiten nicht sterben lässt. Es ist nicht einfach, sich mit existenziellen Fragen aus einander zu setzen, die Krankheit, Leiden und auch das Sterben betreffen. Dennoch ist dies notwendig, weil man sich über die Konsequenzen der eigenen Entscheidungen klar werden muss. Festlegungen in einer Patientenverfügung bedeuten, dass man selbst die Verantwortung für die Folgen übernimmt, wenn eine Ärztin oder ein Arzt diesen Wünschen entspricht. Dabei sollten Sie bedenken, dass in bestimmten Grenzsituationen des Lebens Voraussagen über das Ergebnis medizinischer Maßnahmen und mögliche Folgeschäden im Einzelfall kaum möglich sind. Wenn Sie Festlegungen für oder gegen bestimmte Behandlungen treffen wollen, sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie durch einen Behandlungsverzicht unter Umständen auf ein Weiterleben verzichten. Umgekehrt sollten Sie sich darüber klar sein, dass Sie für eine Chance,weiterleben zu können, möglicherweise Abhängigkeit und Fremdbestimmung in Kauf nehmen. Am Ende Ihrer persönlichen Willensbildung kann die Entscheidung stehen, eine Patientenverfügung zu erstellen oder der Entschluss,keine Vorsorge treffen zu wollen. Sie sollten sich deshalb für diese Überlegungen Zeitnehmen und sich nicht unter Drucksetzen. Natürlich ist niemand verpflichtet, eine Patientenverfügung ab zufassen. Das Gesetz stellt deshalb ausdrücklich klar, dass die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung nicht zur Bedingung für einen Vertragsschluss (zum Beispiel den Abschluss eines Versicherungs-oder Heimvertrages) gemacht werden darf (§1901a Absatz 4 BGB).