Patientenverfügung und Patientenvollmacht Planung | | Drucken | |
Patientenverfügung und Patientenvollmacht Planung eine kostenlose Patientenverfügung zum Download bekommen Sie bei uns auch. Aber nur wer eine gültige Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu einer Patientenvollmacht kombiniert, diese dann auch jederzeit verfügbar macht, kann sich letztendlich wirklich relativ sicher sein, dass sein Patientenwille auch befolgt wird. Für die Erstellung einer gültigen und zweckmäßigen Patientenverfügung (früher Patiententestament) gibt es sowohl juristisch als auch medizinisch einige Klippen zu umschiffen. In der Vielzahl der kostenlos am Markt und im Internet existierenden Varianten wurden sehr grobe Verallgemeinerungen vorgenommen, die in letzter Konsequenz zu Fehlinterpretationen und Fehlentscheidungen führen könnten. Davor können wir Sie schützen. Die von www.Patientenvollmacht24.de zum Download bereitgestellten Dokumente:, wurden von einem Team aus Rechtsanwälten und Ärzten zu Ihrem Schutz erarbeitet. Neben den zielorientierten Inhalten der Dokumente gibt es weitere Vorteile, die für www.Patientenvollmacht24.de sprechen:
Diese Vorteile sprechen für sich. Nutzen Sie die Möglichkeiten und Planen Sie mit uns Ihren Patientenwillen, entscheiden Sie selbst - bevor es andere für Sie tun müssen!!
VorsorgevollmachtDie Vorsorgevollmacht ermöglicht, für den Fall einer Geschäftsunfähigkeit oder auch bloßen Hilfsbedürftigkeit eine andere Person mit der Wahrnehmung finanzieller und persönlicher Angelegenheiten zu bevollmächtigen. Damit bestimmt allein der Vollmachtgeber eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die ihn vertreten sollen, wenn er nicht mehr im Stande ist, seine Aufgaben selbst wahrzunehmen. Für den Fall von Vermögensverwaltung, Rechtsgeschäften in Vermögensangelegenheiten z.B. Grundstück- oder Wohnungseigentum empfehlen wir Ihnen dringend die Hilfe eines dafür spezialisierten Notars in Anspruch zu nehmen. Für Grundstücks- und Unternehmensgeschäfte, sowie Darlehnsaufnahme ist die notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht zwingend. Für Bankgeschäfte reicht das Hinterlegen einer Bankvollmacht aus. Rechtsgeschäfte, wie beispielsweise Eheschließung, Testamentserrichtung, können nicht übertragen werden. In der schriftlich zu erstellenden Vorsorgevollmacht, in welcher der oder die Bevollmächtigte und Bevollmächtigten eindeutig zu nennen sind, können Regelungen für die folgenden Bereiche getroffen werden:
Bezeichnet wird der Bevollmächtigte am besten mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Verwandtschaftsgrad oder Vergleichbarem, Kontaktdaten mit Adresse und Telefonnummern etc. und vor allem der originalen Unterschrift mit Datum des oder der Bevollmächtigten als bejahendes Zeichen dessen Vollmachtsübernahme. Bei mehreren Vertrauenspersonen ist eine Rangfolge zur Gewichtung sinnvoll. Gleichzeitig sollte auch eine Möglichkeit zur Kontrolle der Aktivitäten der Vertrauensperson enthalten sein. Die Erklärung und auch der Widerruf der Vollmacht setzen die ärztlich bestätigte Geschäftsfähigkeit des "Vollmachtgebers" voraus.
BetreuungsverfügungMit einer Betreuungsverfügung regelt man für den Fall, dass das Betreuungsgericht eine Betreuung anordnet, weil man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche und Vorstellungen zu äußern, wer bzw. wer auf keinen Fall als Betreuer eingesetzt werden soll. Besteht eine Betreuungsverfügung ist das Gericht verpflichtet, die vorgeschlagene Person zu prüfen und ihre Eignung zu bestätigen. Wenn keine Betreuungsverfügung vorliegt, sucht das Betreuungsgericht bei Bedarf eine geeignete Person aus und bestellt diese zum Betreuer. Der Verfügende kann seine Wünsche an den Betreuer sehr detailliert schriftlich festlegen. Dabei können alle Bereiche des Lebens eingeschlossen sein, z.B. der Umgang mit seiner Person selbst, die Verwaltung seiner Finanzen und seines Vermögens (z.B. Immobilien auf keinen Fall verkaufen), der gewünschte Aufenthalt im Falle einer Pflegeheimunterbringung oder auch in welchem auf keinem Fall eine Unterbringung erfolgen sollte, weitere medizinische Angelegenheiten. Wir empfehlen diese Wünsche schriftlich in der Betreuungsverfügung festzulegen und den Betreuer diese unterzeichen zu lassen. Gültigkeit: Die Betreuungsverfügung bleibt solange gültig, bis der Verfügende eine gültige Änderung vornimmt und diese mit Ort, Datum und der Bestätigung durch Zeugen die uneingeschränkte Einsichtsfähigkeit des Verfassers erneut bestätigt wird.
PatientenverfügungEine Patientenverfügung ist eine eindeutige Handlungsanweisung für Ärzte, Pflegepersonal, Kliniken, aber auch Betreuer und Bevollmächtigte hinsichtlich des Ergreifens oder des Unterlassens medizinischer Maßnahmen für den Fall, dass der Verfügende seinen eigenen Willen nicht mehr äußern kann. Form: Die Patientenverfügung kann formlos niedergelegt werden. Wir empfehlen die Schriftform. Diese hat entscheidende Vorteile für alle Betroffenen. Eine notarielle Beglaubigung der Patientenverfügung ist nicht erforderlich. Gültigkeit: Die Patientenverfügung gilt auf unbestimmte Zeit. Diese muss im Ereignisfall im Original vorgelegt werden. Hinterlegung: Zu empfiehlen ist die Aufbewahrung an einem Ort, an dem die Angehörigen sie im Bedarfsfall schnell finden können. Leider ist das besonders bei älteren Personen nicht immer zu realisieren. Aber ohne Kenntnis von einer Patientenverfügungkann diese nicht beachtet werden. Unsere Empfehlung: Hinterlegen Sie Ihre Patientenverfügung bei Patientenvollmacht24.de , dadurch ist sie immer verfügbar. Rechtliche Verbindlichkeit:Eine Patientenverfügung ist dann rechtlich verbindlich, wenn die/der Verfügende volljährig und einwilligungsfähig bei Verfassung und Unterzeichnung war. Als Nachweis einer vorliegenden Einwilligungsfähigkeit sollten Zeugen herangezogen werden und das Dokument mit Datum und Ort unterzeichnen. Optimal wäre die Bezeugung ihres behandelnden Hausarztes. Rechtslage seit 2009: (Quelle: Wikipedia)
An den in der Patientenverfügung geäußerten Willen ist unter den genannten Voraussetzungen auch das Betreuungsgericht gebunden, wenn es nach § 1904 BGB dazu berufen ist, die Einwilligung, die Nichteinwilligung oder den Widerruf der Einwilligung des Betreuers bezüglich einer lebensgefährdenden oder dem Unterlassen einer lebenserhaltenden bzw. -verlängernden Maßnahme zu genehmigen. Die betreuungsgerichtliche Genehmigung erübrigt sich, falls zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen darüber besteht, dass ein Eingriff oder dessen Unterlassung oder dessen Abbruch dem Willen des Betreuten entspricht (§ 1904 Abs. 4 BGB).
OrganspendeverfügungDie Organspendeverfügung ist eine Willenserklärung für den Todesfall. Diese ermöglicht dem Verfügenden eine entsprechende Willensbekundung über seinem Tod hinaus abzugeben, ob er mit einer Organentnahme, ob vollständig oder auf einige Organe beschränkt, einverstanden ist oder diese ausschließt. Voraussetzung dafür ist auch hier, dass im Bedarfsfall die Organspendeverfügung vorliegt oder auf ihr zugegriffen werden kann. In den meisten Fällen kommt es gerade in der Organspende auf auf den Faktor Zeit an. Unsere Empfehlung: In den Dokumenten von Patientenvollmacht24.de ist eine Organspendeverfügung enthalten. Damit ist sie jederzeit verfügbar und kann im Ereignisfall auch Anwendung finden.
BestattungsverfügungEine Bestattungsverfügung ist eine Willenserklärung eines Verfügenden zu Lebzeiten, wie nach seinem Tod mit seinem Körper verfahren werden soll. Eine Bestattungsverfügung kann vom Verfügenden jederzeit geändert oder ganz aufgehoben werden. Die Bestattungsverfügung ist eine Handlungsanweisung an die Hinterbliebenen und Totenfürsorgepflichtigen. Da eine Testamentseröffnung im in der Regel frühestens drei Wochen nach dem Todesfalls erfolgt, sollte eine Bestattungsverfügung nicht Bestandteil des Testaments sein. Zum Zeitpunkt der Testamentseröffnung ist die Bestattung im Allgemeinen erfolgt. Unsere Empfehlung: In den Dokumenten von Patientenvollmacht24.de ist eine detailierte Bestattungsverfügung enthalten.
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