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Wie bekommt die behandelnde Ärztin oder der Arzt meine Patientenverfügung? | Drucken |

Eine Patientenverfügung sollte so verwahrt werden,dass insbesondere Ihre Ärztinnen und Ärzte, Bevollmächtigte, Betreuerin oder Betreuer, aber gegebenenfalls auch das Betreuungsgericht, möglichst schnell und unkompliziert Kenntnis von der Existenz und vom Hinterlegungsort einer Patientenverfügung erlangen können.

Dazu kann es sinnvoll sein, einen Hinweis bei sich zu tragen, wo die Patientenverfügung aufbewahrt wird.

Bei Aufnahme in ein Krankenhaus oder Pflegeheim sollten Sie auf Ihre Patientenverfügung hinweisen.

Wenn Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigt haben, sollte auch diese informiert sein.