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Häufige Fragen zur Vollmacht - Ich habe doch ein Patiententestament/Patientenverfügung, warum brauche ich noch eine Vorsorgevollmacht? | Drucken |
Beitragsseiten
Häufige Fragen zur Vollmacht
Für den Ernstfall Vorsorgen? Was ist damit gemeint?
Was ist ein Ernstfall?
Was passiert im Ernstfall, wenn ich nicht mit einer Patientenvollmacht vorsorge?
Ich habe doch ein Patiententestament/Patientenverfügung, warum brauche ich noch eine Vorsorgevollmacht?
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Wann brauche ich eine Vorsorgevollmacht?
Kann ich denn jeden zu meinem Bevollmächtigten machen?
Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenvollmacht?
Wann ist eine Patientenvollmacht gültig?
Wann brauche ich eine Patientenvollmacht?
Was geschieht, wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe?
Wer bestimmt, wer mein Betreuer wird?
Wie kann ich eine Betreuung im Rechtssinne vermeiden?
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Ich habe doch ein Patiententestament/Patientenverfügung, warum brauche ich noch eine Vorsorgevollmacht?

 
Die Patientenverfügung kann man am besten als Handlungsanweisung an Ärzte und Pfleger beschreiben für den Fall der völligen Entscheidungsunfähigkeit in bestimmten, klar definierten Situationen beschreiben. Dies ist bereits sehr gut  und wichtig, aber wer entscheidet in der Zeit der Einwillungsunwilligkeit. Also so ganz praktische Dinge wie Bankkonten auflösen, Telefonvertrag kündigen, Wohnung auflösen, Mietvertrag kündigen und dies und das. Wenn es keine Vertrauensperson mit einer Vorsorgevollmacht gäbe, dann müßte beim Amtsgericht ein Betreuer bestellt werden. Dann würde dieser kostenpflichtig die Aufgaben des Bevollmächtigten ausüben.