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Altersdemenz - Ohne Betreuungsverfügung | Drucken |
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Altersdemenz
Frau Schulz ist 67 Jahre alt
Ohne Betreuungsverfügung
Mit Betreuungsverfügung
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Ohne Betreuungsverfügung

Im Krankenhaus müssen dringend Entscheidungen getroffen werden, es liegen keine weiteren Informationen vor. Aus diesem Grunde wendet sich das Krankenhaus an das zuständige Amtsgericht Braunschweig mit der Bitte, eine Betreuung im Rechtssinne einzurichten. Da auch beim Amtsgericht keine weiteren Informationen vorliegen, wird umgehend eine Betreuung im Rechtssinne eingerichtet. Der bestellte Betreuer leitet die Unterbringung in einem Altenheim ein, kündigt die Wohnung, prüft die finanzielle Situation und regelt alle ihre sonstigen Geschäfte und Aufgaben. Dies kann durchaus innerhalb einer Zeit von 2 Wochen abgeschlossen sein.

Die Tochter kommt nach 3 Wochen aus ihrem Urlaub und wollte die Mutter besuchen. Ihr Schlüssel für die Wohnung der Mutter passt nicht mehr. Von der Nachbarin erfährt sie, dass die Mutter ins Krankenhaus gekommen sei. Im Krankenhaus erfährt sie, dass die Mutter ins Altenheim verlegt wurde und man gibt ihr die Kontaktdaten des eingesetzten Betreuers. Mit diesem nimmt sie umgehend Kontakt auf. Sie erfährt von dem Betreuer, dass alle notwendigen Schritte bereits eingeleitet wurden und wird somit vor vollendete Tatsachen gestellt. Über diese Entwicklung ist sie sehr bestürzt, muss aber feststellen, dass es kaum eine Möglichkeit gibt, das Betreuungsverfahren rückgängig zu machen.